Hausordnung der Burgdorfschule Neidenstein

Während der Schulzeit (wochentags von 8 bis 13.15 Uhr, nicht in den Ferien) gelten für das Schulgebäude und das Schulgelände folgende Regeln:

• Das Schulgebäude ist am Schulvormittag während der Unterrichtszeiten von 8 Uhr bis 13:15 Uhr verschlossen. Das Sekretariat ist ​dienstags von 8:00 – 10:00 Uhr und donnerstags von 10:30 – 12:45 Uhr besetzt.

• Fahrräder und Roller werden auf dem gesamten Schulgelände geschoben und beim Fahrradständer und ehemaligen Milchhäuschen abgestellt. Dies geschieht auf eigene Gefahr und Haftung.

• Die Schulkinder sollen erst nach dem Ablegen der Fahrradprüfung mit dem Fahrrad zur Schule kommen.

• Das Mitführen von Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.

• Der Konsum von Alkohol, Zigaretten und anderen Drogen ist untersagt

.• Das Kaugummikauen ist untersagt.

• Das Werfen von Schneebällen ist zu unterlassen.

• Das Vermummen ist verboten. Kopfbedeckungen wie Mützen, Kapuzen oder Schildkappen werden im Unterricht abgenommen. Mund-Nase-Masken sind erlaubt.

• Das Mitbringen von elektronischen Geräten sowie Wertsachen und anderen nicht unterrichtsnotwendigen Gegenständen, wie z.B. Spielzeug, ist nicht erwünscht. Handys sind ausgeschaltet und in der Tasche verstaut aufzubewahren. Die Schule übernimmt bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung.

• Von einem unbegründeten Aufenthalt ist abzusehen. Das Schulgelände ist während der Schulzeiten kein öffentlicher Aufenthaltsort.

Beschluss durch die Schulkonferenz am 17.7.2020