Die Schulbücher sind Eigentum der Gemeinde Neidenstein und müssen sorgfältig behandelt werden. Die Lernmittelverordnung des Landes Baden-Württemberg geht davon aus, dass jedes Schulbuch 5 Jahre genutzt werden kann. Für nicht zurückgegebene oder beschädigte Bücher werden Ersatzleistungen gefordert.
Wenn das ausgeliehene Schulbuch unauffindbar oder nicht mehr verwendbar ist, haben Sie die Möglichkeit, ein neues Buch zu besorgen, welches in den Besitz der Gemeinde Neidenstein übergeht.
Die Lehrkräfte sind angehalten, am Ende des Schuljahres jedes zurückgegebene Buch durchzusehen und ggf. als „nicht mehr zu verwenden“ zu melden.
Erstattung:
1. Jahr: Neupreis
2. Jahr: 80% des Neupreises
3. Jahr: 60% des Neupreises
4. Jahr: 40% des Neupreises
5. Jahr: 20% des Neupreises