Ein Entschuldigungsformular finden Sie im Menüpunkt „Downloads„.

Grundlage dafür ist die Schulbesuchsverordnung des Landes Baden-Württemberg, in der das geregelt ist. Besonders den §2 möchten wir Ihnen als Schule ans Herz legen.

Wenn Ihnen eine Zusammenfassung reicht – hier ist sie:

  • Wenn Ihr Kind nicht zur Schule kommen kann, informieren Sie zeitnah die Schule (am besten per Telefon) mit Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer.
  • JEDES Fehlen muss innerhalb von 3 Tagen SCHRIFTLICH mit UNTERSCHRIFT entschuldigt werden – auch, wenn Sie bereits angerufen haben.
  • Ab dem 11. Krankheitstag (inklusive Wochenende) brauchen wir ein ärztliches Attest.
  • Wenn Ihr Kind nicht am Sport/Schwimmen oder an einer Schulveranstaltung (Kerwe, Adventssingen, …) oder an einer beliebigen Unterrichtsstunde wegen Krankheit, Arztbesuch, … teilnehmen kann, teilen Sie uns das bitte schriftlich mit und versehen Sie es mit Ihrer Unterschrift.
  • Sie können Ihr Kind schriftlich mit Unterschrift vom Chor oder der Medien-AG abmelden.

Wenn Sie eine Befreiung aus religiösen Gründen wünschen, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrkraft.

Im Folgenden ist hier der teilweise gekürzte Text der Schulbesuchsverordnung abgedruckt – wenn von Schülern geredet wird, sind natürlich auch Schülerinnen gemeint:

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulBesV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true