Dazu zitieren wir einen Auszug aus dem Leitfaden „Konfliktmanagement in der Schule“ im Heft „Schule im Blickpunkt“ Heft 2 im Jahr 2020/11 des Landeselternbeirates, welchen wir als hilfreich ansehen:
- „Liegt ein Konflikt vor, bewerten Sie sachlich, welchen Schweregrad er hat. Prüfen Sie ehrlich und ruhig, ob sich eine Konfliktaustragung tatsächlich lohnt.
- Sind Sie zum Schluss gekommen, dass ein ernsthaftes Problem vorliegt, suchen Sie den direkten Kontakt mit dem Konfliktpartner.
- Wenn dieser erste Lösungsversuch scheitert, wird die Gesprächsrunde erweitert, und zwar seitens der Eltern durch den Klassenelternvertreter und auf Lehrerseite durch die Fachlehrkraft (oder eine Lehrkraft des gleichen Faches), falls es um eine Fachbeschwerde geht, oder durch die Klassenlehrkraft. Vom Gespräch wird durch eine der hinzugezogenen Personen ein Ergebnisprotokoll gefertigt.
- Findet sich auch in diesem Gespräch keine Lösung, kann – wenn an der Schule vorgesehen und eingerichtet [An der Burgdorfschule NICHT eingerichtet] – die Clearingstelle der Schule eingeschaltet werden.“
Im Fall der Burgdorfschule wird dann die Schulleitung eingeschaltet.
- Findet sich auch so keine Lösung, kann der Elternbeirat dazu gebeten werden.
- Wenn auch das zu keiner Lösung führt, kann das Schulamt eingeschaltet werden.
Bitte immer nur einen Schritt nach dem anderen gehen, bevor unnötig Zeit und Ressourcen in Anspruch genommen werden. Denken Sie auch daran: Ein guter Wille kann schon der Beginn einer befriedigenden Lösung sein.