1. Grundsätzliches 

• Auch in der Pause gelten die Schulordnung und die Hausordnung. 

• Alle Kinder gehen raus und bleiben draußen. 

• Der Pausenhof für die Hofpause endet an den Pollern oben neben der Schule, am Fußweg neben der Schule und an der letzten Säule der Überdachung auf der anderen Schulseite. 

• Süßigkeiten sind in der Hofpause unerwünscht und bleiben im Klassenzimmer. 

• Die Kinder des Pausenkistendiensts nehmen ihre Aufgabe wahr. 

• Bälle sind auf dem Pausenhof verboten – außer zum TT spielen oder für den Tischkicker oder zum Basketballspielen (unter Aufsicht!). 

• Wer mit einem Spielgerät spielt, räumt es auch auf. 

• Mit Kreide wird nicht unter der Dachfläche gemalt. 

• Kein Kind bedient sich selbst an den Spielsachen hinter der Gitertür, die Pausenaufsicht gibt auf Nachfrage Spielsachen raus. 

• Bei Regen und Schnee bleiben die Pausenkisten verschlossen. 

• Bei Regen und Schnee ist das Betreten der Rasenflächen verboten. 

• Schneebälle werfen ist nicht erlaubt. 

2. Ablauf 

• Die Pausenaufsicht geht pünktlich in die Pause. 

• Die Pausenaufsicht sorgt dafür, alle Plätze häufig einsehen zu können, damit sich die Kinder beaufsichtigt fühlen. 

• Die Haupteingangstür wird nicht für den Gang in die Pause oder nach der Pause genutzt – wir nutzen die Pausenhoftür. 

• Die Pausenhoftür wird mit dem Teppichstreifen offengehalten – keine Keile. 

Pausenkistendienst:

o Jede Klasse hat einen Pausenkistendienst, der regelmäßig von der Klassenlehrkraft neu bestimmt wird. Dieser zieht in der Pause die gelben Westen an, die neben der Hoftür hängen. 

o Die Kisten werden von den Pausendiensten rausgeholt und am Ende der 2. Pause wieder zurückgeräumt. 

o Wenn Kinder ihrer Aufgabe nicht nachkommen, gelten die Regelungen für Regelverstöße (Auszeit, Pausenverbot). 

• Die großen Spielgeräte sowie der Tischkicker-Ball und die „besonderen“ Spielsachen werden von der Pausenaufsicht ausgegeben; die Gitertür wird nach der Entnahme der Spielgeräte geschlossen. 

• Spielgeräte werden nicht zweckentfremdet. 

• Die Schulsozialarbeit macht immer wieder Spielangebote für alle Kinder. 

• Die Schulbegleitung hat nur die Aufgabe, sich um das anvertraute Kind zu kümmern. 

• Der Pausenhof ist eine süßigkeitenfreie Zone während der Pausen. 

• Muss ein Kind auf die Toilete, sagt es der Aufsicht Bescheid. 

• Läutezeiten: 9.47 Uhr (erste Pause), 11.42 Uhr (zweite Pause) 

• Erst wenn alle Kinder an ihrem Platz stehen (UND die Pausenkisten am Ende der 2. Pause aufgeräumt sind), wird im Schulhaus geläutet, um die Lehrkräfte rauszuholen. 

• Die Lehrkräfte, die die Folgestunde in der Klasse haben, bemühen sich, die Kinder zeitnah nach dem Läuten auf dem Pausenhof abzuholen. 

• Die Aufsicht bleibt so lange auf dem Schulhof, bis alle Klassen abgeholt sind. Sollte sich eine Lehrkraft verspäten, wird ein Kind geschickt, um sie zu holen. 

3. Regenpause 

• Die Entscheidung, ob es eine Regenpause ist oder nicht, liegt bei der jeweiligen Pausenaufsicht oder der Schulleitung; diese schickt ein Kind vor Beginn der Pause in die anderen Klassen, um die Regenpause anzukündigen. 

• Bei einer Regenpause halten sich die Kinder in ihren Klassenzimmern oder in den Fluren davor auf. 

• Das Lesezimmer kann von allen genutzt werden-> dort wird aber nicht getobt oder geredet, sondern geruht und gelesen (max. 4 Kinder). Herr Dapprich beaufsichftgt die Kinder im Lesezimmer, wenn er in der Schule ist und Zeit hat. 

• Eine Lehrkraft beaufsichtigt Klasse 1/2, eine Lehrkraft beaufsichtigt Klasse 3/4. 

• Wenn eine Aufsicht draußen ist, dürfen die Kinder unter dem Dach draußen spielen. 

4. Pausenverbote 

• Hält sich ein Kind nicht an die vereinbarten Regeln oder verletzt andere, wird eine Auszeit gegeben (sitzen auf der blauen Bank oder auf der Treppe vor den Toileten). 

• Wiederholt das Kind sein Verhalten, wird ein Pausenverbot für die jeweils nächste Pause verhängt (-> Kommunikation mit der Klassenlehrkraft wichtig!) 

• Bei groben Verstößen kann auch ein sofortiges Pausenverbot verhängt werden. 

• Das Pausenverbot ist mit einer Information an die Eltern sowie einer Notiz in der Lehrerzimmer-Gruppe (SDUI) durch die Aufsicht führende Lehrkraft verbunden. 

Juli 2024